Die mehrteilige Inhouse-Fortbildung hat zum Ziel, möglichst allen maßgeblich beteiligten Kooperationspartnern ein gemeinsames Grundlagenwissen zum Themengebiet "Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" zu vermitteln. Eine gelingende interprofessionelle Kooperation der Professionellen aus den beteiligten Berufsfeldern ist unerlässlich, um gemeinsam hinreichenden Kinderschutz gewährleisten zu können. Zu diesem Zweck sollen Mitarbeiterinnen aus den Bereichen der ambulanten und stationären Jugendhilfe, der Gerichtsmedizin, aus Fachberatungsstellen, dem juristischen Bereich (Familien- und Strafgericht, Polizei und Bewährungshilfe) ihre jeweiligen professionellen Standards und Vorgehensweisen allen anderen Disziplinen vorstellen. Anhand der gesammelten Handlungsleitlinien und sexualpädagogischen Konzepte der Institutionen sollen der Wissenstand und die aktuellen Handlungsleitlinien auf deren Kompatibilität überprüft werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen anschließend mit den Kooperationspartnern als Grundlage für Qualitätsstandards aufeinander abgestimmt werden.
Seminarleitung:
Susanne Egerding und
Florian Stricker
Logopäde, Dipl.Psychologe, Psychodramatherapeut, Supervisor (DGSv)
Vorgespräch mit Leiterin / Leiter des Jugendamtes und zugehöriger Fachstelle gegen sexuelle Gewalt
Sichtung der aktuellen Handlungsleitlinien
Modul 1: 2-tägiges Seminar für die Leitungskräfte und deren Stellvertreter
Inhalt:
Modul 2: 1-tägiges Seminar für die Leitungskräfte des Jugendamtes und den direkten Kooperationspartnern (Fachberatungsstellen, Familiengericht, Polizei, Rechts- medizin, Staatsanwaltschaft)
Inhalt:
Modul 3: 2-tägiges Seminar für Leitungskräfte des Jugendamtes sowie der ambulanten und stationären Anbieter.
Inhalt:
Modul 4: 1-tägiges Seminar für die Leitungskräfte des Jugendamtes und deren Stellvertreter
Inhalt:
In der Seminarreihe wird genügend Raum für Begegnung und Austausch der Teilnehmerinnen aus den beteiligten Institutionen geboten. Unser Ziel ist es, das vorhandene Netzwerk zu beleben und die Voraussetzungen für gelingende Kooperation in Fällen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu schaffen.